Rechnungsbetrag CHF 3'700.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 5. Die Schadenersatzforderung folgender Zivilpartei wird auf den Zivilweg verwiesen: H., […] 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen." -5- 2. Der Beschuldigte erhob dagegen am 26. September 2019 Einsprache. Die Kantonale Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies die Akten mit Verfügung vom 2. Dezember 2019 dem Bezirksgericht Baden zur Durchführung des Hauptverfahrens.