Finanzplanung und der Erstellung des Geschäftsberichts. Am 17.12.2017 wurde über das Unternehmen der Konkurs eröffnet. Der Beschuldigte unterliess es im Zeitraum seiner Organtätigkeit für die B. AG eine Buchhaltung zu erstellen und/oder den mandatierten Buchhalter mit den erforderlichen Informationen zu bedienen und zu überwachen. Über den gesamten Zeitraum liegt keine Buchhaltung vor. Der Beschuldigte wusste, dass er zur Buchführung verpflichtet war, oder rechnete mindestens damit. Dennoch erstellte er willentlich keine Buchhaltung, so dass der Vermögensstand der Gesellschaft für den genannten Zeitraum nicht ersichtlich ist.