725 OR, unverzüglich eine Zwischenbilanz zu erstellen und diese durch einen zugelassenen Revisor prüfen zu lassen sowie gegebenenfalls das zuständige Gericht mittels Überschuldungsanzeige zu informieren. Stattdessen wurde die B. AG weiter zum Beladen mit Schulden missbraucht und mit verschiedenen Organwechseln versuchte sich der Beschuldigte seiner Verantwortung zu entziehen.