Der Beschuldigte war vom 13.05.2016 bis zum 14.06.2017 als Mitglied des Verwaltungsrates der B. AG im Handelsregister eingetragen (VO 1, act. 42). Über den Einsatz als Verwaltungsrat existiert eine Vereinbarung zwischen dem Beschuldigten und dem Alleinaktionär D., in welchem auf die statutarischen und gesetzlichen Pflichten verwiesen wird (VO 1, act. 373).