1. Misswirtschaft, Art. 165 StGB i.S. B. AG Der Beschuldigte hat durch Misswirtschaft, namentlich durch ungenügende Kapitalausstattung, unverhältnismässigen Aufwand und arge Nachlässigkeit in der Berufsausübung und Vermögensverwaltung die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit der B. AG herbeigeführt und verschlimmert sowie im Bewusstsein der Zahlungsunfähigkeit deren Vermögenslage verschlimmert. Tatort: Q. (Sitz B. AG) Tatzeit: 13.05.2016 - 14.06.2017 (Ablösung durch Nachfolger C. im Handelsregister als Organ der B. AG, VO 1, act. 42) Deliktssumme: mind. CHF 649'498.87 (VO 1, act. 363)