7. 7.1. Die Kosten für das Berufungsverfahren, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.00 und den Auslagen von Fr. 215.00, zusammen Fr. 1'715.00, werden der Beschuldigten auferlegt. 7.2. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten vor Obergericht selber. Zustellung an: […] Mitteilung an: […] Mitteilung nach Rechtskraft an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)