Das widerlegt auch die Vermutung der Beschuldigten, sie habe allenfalls nach dem Überfahren des Radwegs nur einen "Rollstopp" gemacht (Berufungsbegründung S. 4). Aufgrund der Auswertung des Airbag-Steuergeräts ist somit erwiesen, dass die Beschuldigte bei den Haifischzähnen anhielt, jedoch von dort aus ihren Personenwagen aus dem Stand heraus stark und gleichmässig beschleunigt hat, bis es auf der Z-Strasse zur Kollision mit der Privatklägerin kam. Aufgrund dieses Manövers der Beschuldigten war die Privatklägerin zu einer Reaktion gezwungen.