4.4.3.3. Aufgrund der Ausführungen des Gutachtens bzw. der Auswertung des Air- bag-Steuergeräts im Personenwagen der Beschuldigten ist ihre Behauptung widerlegt, sie habe nach dem Passieren der Haifischzähne vor dem Einbiegen in die Z-Strasse noch einmal einen Sicherheitshalt eingelegt (UA act. 279, 287). Es trifft auch nicht zu, dass die Beschuldigte langsam in die Z-Strasse einmündete (vgl. UA act.