4.4.2. Die Beschuldigte bestreitet, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Zum Unfall sei es gekommen, weil die Privatklägerin mit nicht angemessener Geschwindigkeit gefahren sei und zudem ein Ausweichmanöver eingeleitet habe, das offensichtlich falsch gewesen sei. Die Beschuldigte habe bei den "Haifischzähnen" einen Halt eingeschaltet und wiederholt nach rechts und links geschaut. Nachdem sie sich davon überzeugt habe, dass kein weiteres Fahrzeug nahte, habe sie sich entschlossen, in die Z-Strasse in Richtung Y. einzubiegen. Genau in diesem Moment habe sich die Klägerin genähert.