Der Lenker hat sein Fahrzeug ständig so zu beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG). Die wohl wichtigste Voraussetzung zur Beherrschung des Fahrzeugs ist die Aufmerksamkeit, welche der Führer der Strasse und dem Verkehr zu widmen hat (GIGER, Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 9. Aufl. 2022, N. 8 zu Art. 31 SVG; Art. 3 Abs. 1 Satz 1 VRV). Das geforderte Mass an Aufmerksamkeit richtet sich nach den jeweiligen Umständen (BGE 127 II 302 E. 3c). Erhöhte Aufmerksamkeit ist beispielsweise gefordert, wenn die Verkehrssituation unübersichtlich und unklar ist (SCHAFFHAUSER, Grundriss des schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Bd. I, 2. Aufl.