befunden. Die Geschädigte habe als Folge der Kollision eine komplette Paraplegie AIS A sub Th5, ein Polytrauma (schweres stumpfes Thoraxtrauma, schweres stumpfes Abdominaltrauma, Beckenringverletzung, Extremitätentrauma) mit Komplikationen, eine offene distale Unterarmfraktur rechts, eine neurogene Harnblasenfunktionsstörung, eine Aspirationspneumonie in der Atelektase des rechten Oberlappens, ein Delir bei Aspirationspneumonie, eine dekompensierte Lungenfunktion nach Brochoskopie bei Überwässerung sowie vorbestehendem Asthma erlitten.