2. 2.1. Gemäss Anklage lenkte die Beschuldigte am 20. August 2021 (recte 20. August 2020), ca. 15.50 Uhr, dem PW [Marke und Kennzeichen], auf der X-Strasse in U., wo sie vor dem Signal "Kein Vortritt" an der Einmündung in die Z-Strasse angehalten habe. Als sie daraufhin aus dem Stillstand links in die Z-Strasse in Richtung Y. eingebogen sei, habe sie die von Y. mit dem Motorrad [Marke und Kennzeichen] entgegenkommende Privatklägerin übersehen. Diese habe das vor ihr einbiegende Fahrzeug erkannt und versucht, diesem nach links auszuweichen.