3.11. Mit Verfügung vom 21. April 2022 forderte der Verfahrensleiter die Beschuldigte auf, allfällige aktuelle Unterlagen zu ihren persönlichen Verhältnissen einzureichen, sofern sich seit dem erstinstanzlichen Urteil Änderungen ergeben haben sollten. Gleichzeitig wurden der Vertreter der Privatklägerin sowie der Verteidiger eingeladen, allfällige Kostennoten einzureichen. Mit Eingabe vom 25. April 2022 verzichtete die Privatklägerin auf Einreichung einer Kostennote und behielt sich vor, die Vertretungskosten auf dem Zivilweg geltend zu machen.