3.7. Die Privatklägerin beantragte mit Berufungsantwort vom 8. November 2021 ebenfalls die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.8. Am 18. November 2021 nahm die Beschuldigte zu den Berufungsantworten der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin Stellung. 3.9. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verzichtete mit Eingabe vom 26. November 2021 auf eine Stellungnahme. 3.10. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2021 äusserte sich die Privatklägerin zur Stellungnahme der Beschuldigten vom 18. November 2021.