3.3. Mit Eingabe vom 17. September 2021 erklärte die Privatklägerin ihre Teilnahme am Berufungsverfahren und beantragte die Abweisung der Berufung. -5- 3.4. Mit Verfügung vom 23. September 2021 ordnete der Verfahrensleiter im Einverständnis der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren an. 3.5. Mit Berufungsbegründung vom 27. Oktober 2021 hielt die Beschuldigte an ihren Anträgen in der Berufungserklärung fest. 3.6. Mit Berufungsantwort vom 3. November 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, die kostenfällige Abweisung der Berufung.