Total CHF 17'648.90 7.2. Der Beschuldigten werden die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 17'648.90 auferlegt (Art. 426 StPO). 8. Die Beschuldigte trägt ihre Kosten selber. 3. 3.1. Die Beschuldigte meldete am 12. Juli 2021 gegen das ihr am 5. Juli 2021 zugestellte Urteilsdispositiv Berufung an. Das schriftlich begründete Urteil wurde ihr am 17. August 2021 zugestellt. 3.2. Mit Eingabe vom 30. August 2021 erklärte die Beschuldigte fristgerecht die Berufung und stellte folgende Anträge: