4. Wird die Busse gemäss Ziff. 2 schuldhaft nicht bezahlt, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 23 Tagen vollzogen (Art. 106 Abs. 2 StGB). 5. 5.1. Die Beschlagnahmung des Personenwagens [Marke und Fahrgestellnummer] wird aufgehoben und das Fahrzeug der Beschuldigten zurückgegeben (Art. 267 Abs. 1 StPO). 5.2. Die Beschlagnahmung des Motorrades [Marke und Fahrgestellnummer] wird aufgehoben und das Fahrzeug der Zivil- und Strafklägerin zurückgegeben (Art. 267 Abs. 1 StPO).