Geldstrafe 160 Tagessätze à CHF 130.00 bedingt, Probezeit 2 Jahre Busse von Fr. 3'000.00 / 23 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 3. Die beschlagnahmten Fahrzeuge seien nach Rechtskraft des Strafurteils zu vernichten:  [Marke und Fahrgestellnummer]  [Marke und Fahrgestellnummer] 4. Unter den üblichen Kostenfolgen. […] 2. 2.1. Am 1. Juli 2021 führte der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach die Hauptverhandlung mit persönlicher Befragung der Beschuldigten durch. 2.2. Unter gleichem Datum eröffnete der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach schriftlich folgendes Urteil: