und die Geschädigten wahrgenommen hätte, um sie vor dem Einbiegen mit dem PW passieren zu lassen. A. macht eine Zivilforderung dem Grundsatz nach geltend. II. Anträge 1. Die Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Sie sei in Anwendung der vorgenannten Gesetzesbestimmung sowie Art. 34, Art. 42, Art. 44, Art. 47 und Art. 106 StGB zu verurteilen zu: -3-