7.2. Die der damaligen amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin Marie- Géraldine Binder, für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 18'161.20 ist mit Berufung nicht angefochten worden, weshalb darauf im Berufungsverfahren nicht mehr zurückgekommen werden kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019).