Für das Verfassen des Plädoyers und die Vorbereitung der Berufungsverhandlung macht die amtliche Verteidigerin einen Aufwand von insgesamt 5 Stunden geltend. Dies erscheint unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Plädoyer lediglich elf Seiten umfasst und darin sodann grösstenteils Teile der 34-seitigen Berufungsbegründung wiederholt werden, als stark überhöht. Angemessen erscheint ein Aufwand von 2 Stunden. Diesbezüglich gilt es denn auch zu beachten, dass an der Berufungsverhandlung die Befragungen der Zeugen C. und B. sowie des Beschuldigten vorgesehen waren und mithin noch zu diesen Beweisergebnissen Stellung zu nehmen war.