Mit eingereichter Kostennote vom 27. September 2021 macht die frühere amtliche Verteidigerin einen Aufwand von 4.58 Stunden à Fr. 200.00 sowie Auslagen von Fr. 108.90 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, gesamthaft somit Fr. 1'104.70 geltend. Dieser Aufwand erweist sich unter Berücksichtigung des Umfangs der vorliegenden Strafsache und der Tatsache, dass die frühere amtliche Verteidigerin am 30. September 2021 aus ihrem Mandat entlassen worden ist, als überhöht und ist zu kürzen.