der Berufungsverhandlung S. 10; Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Insgesamt wird die Familie des Beschuldigten zwar von dessen Landesverweisung direkt tangiert, doch erscheinen die Beziehungen – entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (Plädoyer der amtlichen Verteidigerin an der Berufungsverhandlung S. 9) – nicht derart liebevoll und der Umgang mit dem Beschuldigten für das Wohlergehen der Familie […] nicht derart relevant, dass dessen Landesverweis einen Härtefall zu begründen vermag.