In der Vergangenheit wurden deshalb immer wieder Familienangehörige aus Mazedonien für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung herangezogen (UA 2/445). Der Beschuldigte scheint sich wenig aktiv um die Belange der Kinder und der Familie zu kümmern. So nahm in der Regel die Ehefrau die Termine mit den Ämtern, Ärzten usw. wahr (vgl. UA 1/215 Ziff. 26, UA 1/227 Ziff. 15, UA 2/441 [Elternabend], 2/443). Der Beschuldigte kennt denn auch den Namen der Beiständin der Kinder nicht (GA 174) und konnte am 4. Mai 2018, wie auch an der Berufungsverhandlung, nicht einmal die Geburtsdaten seiner drei Kinder nennen (UA 1/14 Ziff. 15; Protokoll Berufungsverhandlung S. 12).