Die Töchter des Beschuldigten mussten verbeiständet und eine sozialpädagogische Familienbegleitung installiert werden (UA 2/418-436, GA 174). Im Sozialbericht vom 30. November 2015 wurde festgehalten, der Beschuldigte sei trotz Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, seine Ehefrau zu stützen, noch wirklich Verantwortung für die Kinder zu übernehmen (UA 2/445). Dies zeigt auch ein Abklärungsbericht zur Situation der Familie vom 25./26. Oktober 2016 (UA 2/522 ff.). In der Vergangenheit wurden deshalb immer wieder Familienangehörige aus Mazedonien für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung herangezogen (UA 2/445).