Der Zeuge C. legte zudem überzeugend dar, weshalb er auch ansonsten keinen Verdacht schöpfte, dass die Familie des Beschuldigten über weitere Einkünfte verfügt hatte. So sei für ihn ein Indiz gegen weitere Einkünfte gewesen, dass die Familie mit dem Geld (nicht immer) bis zum ordentlichen Termin ausgekommen sei und sie etwa vorzeitig Geld für Pampers benötigt hätten (vgl. UA 1/228 Ziff. 28 f.; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.). Auch der Umstand, dass beim Sozialdienst Arbeitsunfähigkeitszeugnisse betreffend die Suva eingingen, musste beim Zeugen C. kein Misstrauen erwecken.