Bei der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte auf die Frage, weshalb er das NAB-Konto bei der Gemeinde nicht angegeben habe, diese habe das von ihm nicht verlangt. In W. habe er die Bankkarte abgegeben. Er habe nicht gewusst, dass er die Zahlungen des Personalvermittlers angeben müsse. Er könne sich nicht erinnern, ob er die Gemeinde über die Suva-Gelder informiert habe. Die Gemeinde sei jedenfalls über die Unfälle und Arztberichte informiert gewesen. Jedes Geld, das er erhalten habe, sei zur Gemeinde. Die Gemeinde habe die -7- Zeugnisse bekommen und hätte wenigstens fragen können, ob er etwas erhalte (GA 176 f.)