Die Gemeinde sollte das wissen, diese sei zuständig, Informationen über alle Sozialhilfebezüger einzuholen. Er glaube nicht, dass er und seine Frau die Einkünfte von der G. AG. der Gemeinde nicht mitgeteilt hätten (UA 1/186 Ziff. 34). Zu den Taggeldzahlungen der Suva und Versicherung I. gab der Beschuldigte an, er sei sich nicht sicher, ob er diese gemeldet habe. Er habe jedoch Zeugnisse der Suva abgegeben (UA 1/188 Ziff. 41). Hätte die Gemeinde ihre Arbeit richtig gemacht, hätte sie von den Zahlungseingängen gewusst (UA 1/191 Ziff. 58, vgl. auch Konfrontationseinvernahme vom 10. Mai 2019: UA 1/201 Ziff. 34).