Ihnen sei nur das Konto bei der PostFinance angegeben worden (UA 1/220 Ziff. 75). Gleiches führte der in der Gemeinde V. zuständige Sachbearbeiter (UA 1/226 Ziff. 11), der Zeuge C., betreffend den vorgängigen Sozialhilfebezug in V. aus: Es sei Teil des monatlich viertelstündlichen Gesprächs gewesen, ob es Einkünfte gab. Dabei habe der Beschuldigte keine Veränderungen angegeben (UA 1/229 Ziff. 34 f., 38; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). -6-