2.3. 2.3.1. Die Zeugin B., welche die in dieser Sache zuständige Sachbearbeiterin des Sozialdienstes in W. war (Untersuchungsakten [UA], Ordner 1 act. 213 Ziff. 5 [nachfolgend: UA 1/213 Ziff. 5]), gab bei ihrer Einvernahme am 4. Mai 2018 an, die auf dem NAB-Konto des Beschuldigten von September 2016 bis 27. Januar 2017 eingegangen Zahlungen von Fr. 17'411.20 seien dem Sozialdienst nicht bekannt gewesen (UA 1/217 Ziff. 47). Ihnen sei nur das Konto bei der PostFinance angegeben worden (UA 1/220 Ziff.