Gegenstand Gewerbsmässiger Betrug, unrechtmässiger Bezug von Leistungen der Sozialhilfe -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 8. Juni 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 2 StGB und unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe gemäss Art. 148a Abs. 1 StGB.