8.3.2. Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände kann auch unter Berücksichtigung der unbestrittenen stabilen familiären und beruflichen Verhältnisse nicht von einer positiven Legalprognose ausgegangen werden, sondern es muss dem Beschuldigten eine eigentliche Schlechtprognose attestiert werden. Die vom Beschuldigten ins Feld geführten stabilen Verhältnisse konnten ihn denn insbesondere auch in der Vergangenheit nicht von der Begehung von weiteren Straftaten abhalten. Die Geldstrafe ist damit unbedingt auszusprechen.