6B_1005/2017 vom 9. Mai 2018 E. 4.1.1). Einschlägige Vorstrafen sind bei der Prognosestellung erheblich zu gewichten; sie schliessen den bedingten Vollzug aber nicht notwendig aus (Urteil des Bundesgerichts 6B_1005/2017 vom 9. Mai 2018 E. 4.1.1).