Überdies stütze sie ihre schlechte Legalprognose zu Unrecht darauf, dass der Beschuldigte während des Verfahrens grösstenteils seine Aussagen sowie seine Mitwirkung verweigert habe. Dem Beschuldigten sei aufgrund seiner soliden familiären und beruflichen Situation eine günstige Prognose zu stellen (vgl. Berufungsbegründung, S. 4 ff.).