Wird die Geldstrafe schuldhaft nicht bezahlt, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 149 Tagen vollzogen. 3. Allfällige Zivilforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen. 4. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'400.00 c) den Polizeikosten von Fr. 20.00 Total Fr. 2'920.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühren sowie die Kosten gemäss lit. a bis c im Gesamtbetrag von Fr. 2'920.00 auferlegt. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber.