1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte mit Eingabe vom 24. Dezember 2020 Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach diesen am 18. Januar 2021 als Anklageschrift zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Zurzach überwies. 2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. Mai 2021 wurden B. als Zeuge und der Beschuldigte befragt. Dieser stellte folgende Anträge: "1. Es sei der bedingte Vollzug der Strafe anzuordnen, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 2. Es sei von der Qualifikation der mehrfachen Tatbegehung abzusehen und die Anzahl Tagessätze angemessen zu reduzieren.