1. Einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 100.00 (unbedingt), entspricht CHF 18'000.00, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, womit sich die Tagessätze auf 179 Tage und der Geldstrafenbetrag auf CHF 17'900.00 reduzieren. Bei schuldhafter Nichtbe- -4- zahlung tritt an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht.