Der Beschuldigte trat im Fahrzeug mehrfach gezielt gegen den Oberkörper von Gfr E. Als Pol D. dies unterbinden wollte, indem er seinen Kopf vom Gfr. E. wegdrehte, spuckte er Pol D. ins Gesicht. Durch sein Verhalten hat der Beschuldigte die Sachverhaltsfeststellung, die Kontrolle seiner Person sowie die aufgrund seines Verhaltens notwendige Festnahme sowie den anschliessenden Transport zum Polizeifahrzeug bzw. zum Polizeiposten in Baden massiv behindert und die Polizeibeamten bei mehreren Amtshandlungen tätlich angegangen.