Mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte, Art. 285 Ziff. 1 Abs. 1 StGB Die beschuldigte Person hat ein Mitglied der Behörde durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb seiner Amtsbefugnisse liegt, gehindert, zu einer Amtshandlung genötigt und während einer Amtshandlung tätlich angegriffen.