5.7. Mit Eingabe vom 8. April 2022 hat A. die schriftliche Berufungsbegründung eingereicht. 5.8. Mit Eingabe vom 11. April 2022 hat A. einen Entscheid betreffend Aussetzung des Strafvollzugs des Amtsgerichts Gjakove vom 23. März 2022 eingereicht. 5.9. Mit Berufungsantwort und Stellungnahme vom 10. Mai 2022 hat die Kantonale Staatsanwaltschaft beantragt, das Verfahren infolge Rückzugs des Ersuchens bzw. Eintritts der Vollstreckungsverjährung einzustellen. 5.10. Mit Eingabe vom 12. Mai 2022 hat A. eine Replik eingereicht. Das Obergericht zieht in Erwägung: