6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das Obergericht erkennt: 1. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird hinsichtlich des Vorwurfs der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB mangels Strafantrags eingestellt. - 20 - 2. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB freigesprochen.