Aufgrund dessen ist dieser Aufwand auf 1 Stunde zu kürzen. Schliesslich ist die auf 4 Stunden geschätzte Dauer der Berufungsverhandlung um 1 Stunde zu kürzen, wobei 1 Stunde für das Studium des vorliegenden Urteils sowie eine Nachbesprechung hinzuzurechnen ist. Angemessen erscheint somit ein Aufwand von 13 Stunden à Fr. 200.00. Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3% zu veranschlagenden Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine auf gerundet Fr. 2'900.00 festzusetzende Entschädigung resultiert.