Mit eingereichter Kostennote vom 7. April 2022 macht der amtliche Verteidiger einen Aufwand von 20.32 Stunden à Fr. 200.00 und einen weiteren Aufwand von 13.95 Stunden à Fr. 300.00 sowie Auslagen von Fr. 215.00 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, gesamthaft somit Fr. 9'103.55 geltend. Dieser Aufwand erweist sich unter Berücksichtigung des Umfangs der vorliegenden Strafsache als überhöht und ist zu kürzen.