2.3.4. Schliesslich bleibt festzuhalten, dass aufgrund der Tatsache, dass A.C. im Strafverfahren adhäsionsweise Zivilansprüche stellt (vgl. Berufungserklärung S. 2), theoretisch auch finanzielle Motive für eine Falschaussage denkbar wären. Zusammenfassend liegen somit mehrere Hinweise auf Motive für eine Falschaussage vor.