Für das Obergericht erscheint es nicht nachvollziehbar, dass sich eine Mutter nicht daran erinnern kann, wann ihr das eigene Kind erzählt hat, sexuelle Übergriffe erlitten zu haben. Ebenso wenig nachvollziehbar erscheint, dass D.C., welche – ihren eigenen Angaben zufolge – spätestens im Jahr 2017 von den sexuellen Handlungen erfahren haben soll, im Anschluss daran nichts unternommen hat, um ihre Tochter, A.C., vor weiteren sexuellen Übergriffen zu schützen. A.C. zufolge habe sich der Kontakt zwischen D.C. und dem Beschuldigten nicht wirklich verändert, nachdem sie ihrer Mutter von den sexuellen Übergriffen erzählt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5).