Dass D.C. den Willen hatte, den Beschuldigten loszuwerden, zeigt sich illustrativ an der von ihr an Staatsanwalt Richner am 24. August 2020 versendeten E-Mail, in welcher sie festgehalten hat, dass es die beste Entschädigung wäre, wenn der Beschuldigte des Landes verwiesen würde (UA act. 181.5). An ihrer Einvernahme vom 9. Juni 2020 gab sie zu Protokoll, dass sie sich manchmal wünsche, den Beschuldigten anlässlich seines ersten Herzinfarktes nicht gerettet zu haben (UA act. 187). Zu ihrem Verhältnis zum Beschuldigten führte D.C. denn auch aus, dass dieser sie nerve, sie ihn nicht mehr ertrage und sich von ihm gestalkt fühle (UA act. 96).