und versucht hat, sie zu nötigen (vgl. UA act. 146 ff.). Noch bevor A.C. den Beschuldigten wegen mehrfacher sexueller Handlungen zu ihrem Nachteil angezeigt hat, erwähnte D.C. anlässlich ihrer Einvernahme vom 22. Juli 2018, dass sie der Meinung sei, der Beschuldigte habe A.C. angefasst. Diese habe ihr aber gesagt, dass sie dies selber bei der Polizei zur Anzeige bringen wolle, wenn sie so weit sei (UA act. 160).