Zu ihrem Verhältnis zu ihrer Mutter gab sie an, dass sie beide gute Freundinnen und zusammen das Familienoberhaupt seien (UA act. 45). Ihre Mutter sei ihre einzige Bezugsperson. Sie selbst sei jeweils dazwischen gegangen, wenn ihre Mutter und der Beschuldigte Streit gehabt hätten, was sehr häufig vorgekommen sei. Oft sei es bei den Streitereien darum gegangen, dass ihre Mutter eine Affäre gehabt habe und der Beschuldigte deshalb eifersüchtig gewesen sei. Sie sei die Vertraute ihrer Mutter, weshalb diese ihr gesagt habe, dass der Beschuldigte sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe (GA act. 47 f.).