Gemäss dem Schreiben der Psychologin und Psychotherapeutin E. vom 19. April 2019 habe sie am 1. und 22. September 2010 sowie am 20. Oktober 2010 Gespräche mit A.C. geführt. Dies, nachdem A.C. aufgrund von sozialen Auffälligkeiten und einem Leistungsabfall in der Schule durch die Jugend- und Familienberatung Q. zur psychologischen Begleitung angemeldet worden sei. Während dieser Therapiesitzungen habe A.C. zuerst berichtet, dass der Beschuldigte sehr streng sei, viel von ihr verlange, manchmal schnell aufbrausend sei und sie teilweise unnötig bestrafe, weshalb sie ihn nicht gern habe. Kurz darauf habe sie jedoch erzählt, dass es aktuell viel besser und in Ordnung sei.