A.C. hat im Jahr 2010 drei Therapiesitzungen bei der Psychologin und Psychotherapeutin E. absolviert, wobei die angeblichen sexuellen Übergriffe jedoch nicht thematisiert wurden (UA act. 109 f.). Gemäss A.C. war der mehrfache sexuelle Missbrauch aber ein Thema, welches nach aussen diskutiert wurde, da sie sich – ihren eigenen Angaben zufolge – erstmals während ihrer Bezirksschulzeit einer Freundin und anschliessend im Jahr 2016 oder 2017 ihrer Mutter anvertraut habe (UA act. 65; GA act. 49; 56; Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). Weiter habe sie sich auch Frau F. von der Jugend- und Familienberatung Q. anvertraut (GA act. 56; UA act. 112; Protokoll Berufungsverhandlung S. 5).